Software-Nutzungsvertrag (SaaS)¶
easySale – Nutzungsbedingungen für Software und Software-Services¶
Stand: März 2026
Anbieter: easySale, [vollständige Firmenadresse] (nachfolgend: „easySale")
Kunde: [Firmenname, Adresse, Handelsregisternummer] (nachfolgend: „Kunde")
§ 1 – Leistungsgegenstand¶
(1) Der Kunde erhält das Recht zur Nutzung der im jeweiligen Leistungsschein (Anlage 1) beschriebenen SaaS-Produkte von easySale. Diese umfassen in Abhängigkeit des gebuchten Pakets:
- easySale ERP – webbasiertes Verwaltungssystem für Produktkatalog, Kundenverwaltung, Auftragsverarbeitung und Reporting
- easySale Shop – mobile und webbasierte B2B-Bestellplattform für die Endkunden des Kunden
(2) Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsschein und der Produktbeschreibung auf easysale.de. Abweichungen oder Zusatzfunktionen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch easySale.
(3) easySale erbringt die Leistungen als Software-as-a-Service (SaaS) über einen Webbrowser und/oder native Mobile-Apps (iOS, Android). Der Kunde stellt die für den Internetzugang erforderliche Hard- und Software auf eigene Kosten bereit.
(4) Änderungen des Vertragsumfangs erfolgen ausschließlich durch schriftliche Vereinbarung beider Parteien.
§ 2 – Nutzungsrecht¶
(1) easySale räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der SaaS-Plattform für die Dauer dieses Vertrags ein.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Software ausschließlich für den eigenen, gewöhnlichen Geschäftsbetrieb zu nutzen. Insbesondere ist untersagt: - Die Software oder Teile davon an Dritte weiterzugeben oder unterzulizenzieren - Die Software im Servicebetrieb für Dritte zu nutzen - Eine Dekompilierung, ein Reverse Engineering oder eine sonstige Analyse des Quellcodes vorzunehmen - Die Software zu vervielfältigen, soweit dies nicht für den vertragsgemäßen Betrieb erforderlich ist
(3) Alle Rechte an der Software – insbesondere Urheberrechte, Patentrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte – verbleiben bei easySale. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei der Software um ein Betriebsgeheimnis und ein urheberrechtlich geschütztes Werk von easySale handelt.
(4) Das Erstellen von Datensicherungskopien für den eigenen Bedarf ist gestattet.
(5) Eine Nutzung, die über den vereinbarten Rahmen (insbesondere die gebuchte Anzahl an Nutzern und Umgebungen) hinausgeht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von easySale.
§ 3 – Leistungspakete und Vergütung¶
(1) Die Leistungen werden in folgenden Paketen angeboten:
| Paket | Nutzeranzahl | Monatliche Gebühr |
|---|---|---|
| Starter | 1–5 Nutzer | [Betrag] € zzgl. MwSt. |
| Professional | 5–50 Nutzer | [Betrag] € zzgl. MwSt. |
| Enterprise | 50+ Nutzer | nach individueller Vereinbarung |
(2) Alle Pakete beinhalten: - Unbegrenzte Artikel und Kundenstammdaten - Cloud-Speicher (Umfang gemäß Leistungsschein) - Technischen Support (gemäß § 5) - Sicherheitsupdates und Plattform-Updates
(3) Optionale Zusatzleistungen (z. B. ERP-Systemkonnektoren für Artikel-, Kunden- oder Auftragsimport/-export, individuelle Mandantenanpassungen) werden gesondert vereinbart und berechnet.
(4) Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug ist easySale berechtigt, den Zugang zur Plattform nach schriftlicher Mahnung und Fristsetzung von 10 Werktagen zu sperren.
(5) easySale ist berechtigt, die Entgelte mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 3 Monaten zum Ende eines Vertragsjahres anzupassen. Anpassungen sind auf eine Erhöhung von maximal 5 % pro Jahr oder den jeweils gültigen Verbraucherpreisindex (VPI) begrenzt. Der Kunde hat das Recht, bei einer Preiserhöhung innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu kündigen.
§ 4 – Onboarding und Einrichtung¶
(1) Die Einrichtung der mandantenspezifischen Infrastruktur (eigenes Firebase-Projekt, Datenbankinstanz, App-Konfiguration) ist im Einrichtungsentgelt gemäß Leistungsschein enthalten.
(2) Folgende Schritte liegen in der Verantwortung des Kunden und sind nicht Bestandteil des Einrichtungsentgelts: - Konfiguration von DNS-Einträgen für eine eigene Domain - Bereitstellung eines Apple Developer Accounts für iOS-App-Veröffentlichungen - Bereitstellung eines Google Play Developer Accounts für Android-App-Veröffentlichungen - Bereitstellung erforderlicher Unternehmenszertifikate (Code-Signing)
(3) easySale stellt dem Kunden nach Abschluss der Einrichtung eine Onboarding-Checkliste bereit, die alle offenen und abgeschlossenen Schritte dokumentiert.
§ 5 – Verfügbarkeit und Support¶
(1) easySale strebt eine monatliche Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % an (exklusive geplanter Wartungsfenster). Die Verfügbarkeit von Google Cloud / Firebase als Infrastrukturanbieter richtet sich nach dessen eigenen SLAs (aktuell 99,95 % für Firestore).
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt und vorzugsweise außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo–Fr, 08–18 Uhr) durchgeführt.
(3) Reaktionszeiten bei technischen Störungen:
| Priorität | Definition | Reaktionszeit |
|---|---|---|
| Kritisch | Plattform vollständig nicht nutzbar | 4 Stunden (Werktage) |
| Hoch | Kernfunktion stark eingeschränkt | 1 Werktag |
| Normal | Eingeschränkte Nebenfunktion / Darstellungsfehler | 3 Werktage |
(4) Bei Programmfehlern, die eine Softwareentwicklung oder ein Update erfordern, kann ein Behebungstermin erst nach vollständiger Analyse der Problemstellung festgelegt werden. Entsprechende Ersatzleistungen stehen dem Kunden diesbezüglich nicht zu.
(5) Ein Fehler oder Mangel liegt nur dann vor, wenn er unter gleichen Systembedingungen in Gegenwart eines Vertreters von easySale reproduzierbar ist und der Kunde alle dafür erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitstellt.
(6) easySale haftet nicht für Störungen, die auf Übertragungswege, Systeme oder Einrichtungen von Drittanbietern (insbesondere Google Cloud, Firebase, Internetprovider) zurückzuführen sind. Soweit easySale gegenüber diesen Drittanbietern Schadenersatzansprüche zustehen, kann easySale diese an den Kunden abtreten.
§ 6 – Updates und Weiterentwicklung¶
(1) easySale stellt Sicherheits-Patches und Bugfixes bereit und deployed diese auf alle aktiven Mandanteninstanzen. Dem Kunden wird der Release-Zyklus über einen Changelog kommuniziert.
(2) Bei wesentlichen funktionalen Änderungen (Breaking Changes) werden Kunden mindestens 4 Wochen im Voraus informiert. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde Bedenken schriftlich mitteilen; easySale wird diese im Rahmen des Möglichen berücksichtigen.
(3) Mandantenspezifische Anpassungen (Client Customizations) werden von Änderungen des Core-Systems nach Möglichkeit entkoppelt. easySale übernimmt keine Gewähr für die Kompatibilität individueller Anpassungen mit neuen Core-Versionen, soweit diese außerhalb des im Leistungsschein vereinbarten Customization-Rahmens liegen.
§ 7 – Pflichten des Kunden¶
(1) Der Kunde ist verantwortlich für: - Die fachgerechte Bedienung der Software durch geschultes Personal - Die Verwaltung von Zugängen, insbesondere die sichere Verwahrung von Admin-Credentials und die Deaktivierung ausgeschiedener Mitarbeiter - Die Richtigkeit und Vollständigkeit der in das System eingegebenen Daten
(2) easySale übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit von Daten, die auf Eingaben des Kunden oder Dritter beruhen, sowie für Daten, die über elektronische Schnittstellen (Konnektoren, API) übertragen werden.
(3) Bei Verdacht auf Missbrauch von Zugangsdaten oder eine sicherheitsrelevante Auffälligkeit ist der Kunde verpflichtet, easySale unverzüglich zu informieren.
(4) Der Kunde darf an der Software keine Änderungen vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Bei eigenmächtigen Änderungen entfällt jegliche Haftung von easySale.
(5) Nimmt der Kunde Leistungen von easySale in Anspruch, die außerhalb des vereinbarten Vertragsgegenstands liegen, und entstehen dadurch Mehraufwände, ist easySale berechtigt, diese gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 8 – Gewährleistung und Haftung¶
(1) easySale gewährleistet, dass die Software und Services zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme mit den im Leistungsschein vereinbarten Funktionen übereinstimmen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik Fehler in Software nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
(2) easySale und die mit ihr verbundenen Unternehmen haften – gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich unerlaubter Handlung – nur: - bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, oder - bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
(3) Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Jahresbetrag der vom Kunden tatsächlich gezahlten Vergütung im Vertragsjahr, in dem der Schaden entstanden ist. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) easySale haftet nicht für: - Falsche oder unvollständige Interpretationen von Daten, Analysen oder Statistiken durch den Kunden - Schäden durch unsachgemäße Bedienung der Software durch den Kunden oder Dritte - Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn - Schäden, die auf Ausfälle von Infrastrukturanbietern (Google Cloud, Firebase) zurückzuführen sind
(6) Der Gewährleistungsanspruch des Kunden beschränkt sich auf die Dauer des geschlossenen Vertrags. Für Drittkomponenten (z. B. Betriebssysteme, Endgeräte) gelten ausschließlich die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
(7) Der Kunde verzichtet im Zusammenhang mit Mängeln auf ein Zurückbehaltungsrecht sowie auf die Aufrechnung mit eigenen Forderungen.
§ 9 – Datenschutz¶
(1) Soweit easySale im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der gesondert abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO als Bestandteil dieses Vertrags (Anlage 2).
(2) Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung innerhalb der Plattform allein verantwortlich.
(3) Jeder Mandant (Kunde) erhält eine vollständig isolierte Infrastruktur (eigenes Firebase-Projekt). Eine Verarbeitung von Kundendaten in gemeinsamen Datenspeichern mit anderen Mandanten findet nicht statt.
(4) Alle Produktionsdaten werden ausschließlich in der Google Cloud Region europe-west3 (Frankfurt, Deutschland) gespeichert und verarbeitet.
§ 10 – Vertragslaufzeit und Kündigung¶
(1) Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: - der Kunde mit der Zahlung von mehr als zwei monatlichen Entgelten in Verzug gerät und trotz Mahnung und Nachfrist nicht zahlt - der Kunde gegen das Nutzungsrecht (§ 2) in erheblicher Weise verstößt - über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform (Brief oder qualifizierte elektronische Signatur).
§ 11 – Datenrückgabe und Löschung nach Vertragsende¶
(1) Nach Kündigung oder Ablauf des Vertrags stellt easySale dem Kunden für 30 Tage einen vollständigen Datenexport bereit (Firestore-Datenbank, Storage-Dateien).
(2) Nach Ablauf der Exportfrist werden alle Daten des Kunden unwiederbringlich gelöscht. Die Löschung wird schriftlich bestätigt.
(3) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. In diesem Fall wird der Zugriff auf das Minimum beschränkt.
§ 12 – Geheimhaltung¶
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrags erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäftsdaten, technische Konzepte, Kundendaten) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf eine Pflichtverletzung einer Partei zurückzuführen ist.
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt 2 Jahre über das Vertragsende hinaus.
§ 13 – Schlussbestimmungen¶
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist [Sitz von easySale], sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
(5) Dieser Vertrag einschließlich seiner Anlagen stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zum selben Gegenstand.
Vertragsanlagen¶
| Anlage | Inhalt |
|---|---|
| Anlage 1 | Leistungsschein (Paket, Nutzeranzahl, Laufzeit, Entgelt, optionale Module) |
| Anlage 2 | Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO |
Unterschriften¶
Anbieter: easySale
Ort, Datum: _________
Name / Funktion: _________
Unterschrift: _________
Kunde: [Firmenname]
Ort, Datum: _________
Name / Funktion: _________
Unterschrift: _________
Anlage 1 – Leistungsschein¶
Vertragsnummer: _____ Vertragsbeginn: _______
Gebuchtes Paket¶
- [ ] Starter (1–5 Nutzer)
- [ ] Professional (5–50 Nutzer)
- [ ] Enterprise (individuelle Vereinbarung)
Gebuchte Anwendungen¶
- [ ] easySale ERP
- [ ] easySale Shop
Nutzeranzahl¶
| Rolle | Anzahl |
|---|---|
| ERP-Administratoren | ___ |
| ERP-Nutzer | ___ |
| Shop-Nutzer (max.) | ___ |
Umgebungen¶
- [ ] Produktion (inklusive)
- [ ] Staging (optional, Aufpreis gemäß Angebot)
- [ ] Development (optional, Aufpreis gemäß Angebot)
Einmalige Einrichtungsgebühr¶
_________ € zzgl. MwSt.
Monatliche Nutzungsgebühr¶
_________ € zzgl. MwSt.
Optionale Zusatzmodule¶
| Modul | Monatliche Gebühr |
|---|---|
| Artikel-Importkonnektor | ___ € |
| Kunden-Importkonnektor | ___ € |
| Auftrags-Exportkonnektor | ___ € |
| Individuelle Mandantenanpassungen | nach Aufwand |
Vertragslaufzeit¶
Mindestlaufzeit: 12 Monate
Beginn: _____
Ende (initial): _______
Dieses Dokument ist ein Entwurf und ersetzt keine rechtliche Beratung. Vor Unterzeichnung wird eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt empfohlen.